Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF:
Unsere "AGB Mobil" können Sie hier als PDF downloaden.
Unsere "AGB Allgemeiner Teil" können Sie hier als PDF downloaden.
Unsere "Datenschutzerklärung" können Sie hier als PDF downloaden.

Unsere Entgeltübersicht als PDF:
Hier sehen Sie die komplette Entgeltübersicht (Stand 25.06.2018)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von yesss! Mobil

A1 Telekom Austria AG (im folgenden kurz „yesss!“ genannt), erbringt Ihre Leistungen im Bereich der yesss! Festnetz- und Internettelefonie sowie hinsichtlich der Allgemeinen Bestimmungen auch subsidiär geltend im Bereich der Mobiltelefonie im Rahmen der yesss! Vertragsoption gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß den auf den Kunden anwendbaren Entgeltübersicht.
Unser Kundendienst kümmert sich gerne um Ihre Anliegen, insb. beantwortet er Ihnen sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Stellung als Vertragspartner für Sie von Bedeutung sein könnten, nicht zuletzt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten zum Kundendienst sind unter www.yesss.at ersichtlich.

I.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. LEISTUNGSUMFANG
Das Dienstangebot von yesss! ist der auf den Kunden anwendbaren Liste der angebotenen Dienste zu entnehmen, die bei yesss! sowie deren Vertriebspartnern aufliegen bzw. im Internet unter www.yesss.at abrufbar sind. Die Betreiber der von yesss! verwendeten Telefonnetze, aktuell A1 Telekom Austria AG, unterhält ständige organisatorische und technische Einrichtungen (Zutrittskontrollen, Firewalls, Virenschutz, etc), um Sicherheits- und Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen des Netzes verhindern bzw. darauf reagieren zu können. Da diese Einrichtungen einem ständigen technischen Wandel zwecks Wahrung des jeweiligen Standes der Technik unterzogen sind, werden sie regelmäßig, sowie im Bedarfsfall überprüft und angepasst. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei der yesss! Serviceline.

 

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis zwischen yesss! und dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotstellung des Kunden und durch Annahme dieses Anbots durch yesss! zustande. yesss! kann das Anbot für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der dienstespezifischen Bedingungen ablehnen, wenn
• begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen;
• begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches vorliegt;
• der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vorliegt;
• offene Forderungen gegen den Kunden aus einem früheren oder noch aufrechten Vertragsverhältnis bestehen;
• die Bonitätsauskunft (siehe Punkt I. 3.) negativ ausfällt. Die Annahme des Anbots durch yesss! für den jeweiligen Dienst erfolgt gemäß den unten angeführten dienstespezifischen Bedingungen.

 

3. BONITÄTSPRÜFUNG
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass yesss! eine Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Gewerbetreibenden, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§ 152 GewO), vornimmt. yesss! behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden die zur Verfügung gestellten Dienste gegenüber dem Anbot einzuschränken, beziehungsweise von der Vorlage weiterer Nachweise oder der Erbringung sonstiger Sicherheitsleistungen abhängg zu machen (z.B. Vorliegen einer Bankverbindung in Österreich, etc.) oder ganz abzulehnen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Stammdaten gemäß § 92 (3) Z 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die behördlich befugten Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden. Eine Annahme durch yesss! erfolgt binnen drei Tagen ab Anbotslegung. Eine Information über dieses Datum erhält der Kunde spätestens mit der ersten Rechnung.


4. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste sind der gegenüber dem Kunden anwendbaren
yesss! Entgeltübersicht zu entnehmen, die insbesondere bei yesss! und deren Vertriebspartnern
aufliegt bzw. im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist. Bei Zustandekommen des Vertrages gemäß
Punkt I.2. kann ein einmaliges Aktivierungsentgelt laut der gegenüber dem Kunden anwendbaren
yesss!-Entgeltübersicht verrechnet werden. yesss! ist berechtigt, bei Inanspruchnahme verschiedener
Leistungen dem Kunden für sämtliche derart erbrachten Leistungen pro Rechnungszyklus eine
Gesamtrechnung zu legen bzw. abhängig von der Höhe der angefallenen Entgelte die Leistungen erst
nach Ablauf von mehr als einem Rechnungszyklus in Rechnung zu stellen. Die Zahlung der fälligen
Entgelte durch den Kunden kann durch Bankeinzugsermächtigung oder mittels Erlagschein
ausschließlich auf Konten erfolgen, die in der von yesss! übermittelten Rechnung angegeben sind.
Wenn der Kunde seine Rechnung nicht mit Einzugsermächtigung bezahlt, so hat er die richtige
Verrechnungskontonummer und Rechnungsnummer anzugeben. (Teil)Zahlungen werden im Zweifel
jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Wählt der Kunde die Bankeinzugsermächtigung und kann
diese aus Gründen, die der Kunde verschuldet hat, nicht durchgeführt werden, behält sich yesss! das
Recht vor, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Erlagschein umzustellen und wird
der Kunde darüber entsprechend informiert. Eine neuerliche Zahlung mittels Bankeinzug ist vom
Kunden zu beantragen. yesss! ist in einem solchen Fall berechtigt, allfällige und yesss! durch Dritte in
Rechnung gestellte gerechtfertigte Rücklastspesen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine
Aufrechnung ist für Kunden, welche Unternehmer iSd KSchG sind, unzulässig, sofern die
Geltendmachung der sonst aufzurechnenden Ansprüche durch den Kunden in einem gesonderten
Verfahren nicht ausgeschlossen ist. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher iSd KSchG, so ist die
Aufrechnung nur für jene Gegenforderungen zulässig, welche im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von yesss! anerkannt worden
sind, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von yesss!.

 

5. VORAUSZAHLUNG, KREDITGRENZE
yesss! räumt dem Kunden bei entsprechender Bonität die Möglichkeit ein, Leistungen aus dem
gegenständlichen Vertragsverhältnis bis zur von yesss! festgelegten Kreditgrenze in Anspruch zu
nehmen. Die Kreditgrenze beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, EUR 150,– für
Sprachtelefoniedienstleistungen und EUR 750,– für ISP-Dienstleistungen an ausstehenden Entgelten
und kann im Einzelfall bei guter Bonität erhöht bzw. bei schlechter Bonität verringert oder zur Gänze
ausgeschlossen werden. Bei Überschreiten der Kreditgrenze behält sich yesss! im Einzelfall
das Recht vor, das Dienstangebot bis zur Bezahlung des nächstfälligen Rechnungsbetrages
einzuschränken und/ oder von einer Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen, der
Kunde wird bei Sperre entsprechend informiert.

 

6. FÄLLIGKEIT
Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig. Die entsprechende Rechnungslegung durch
yesss! kann bis zu drei Monate im Voraus erfolgen. Leistungsabhängige Einzelentgelte können sofort
nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden. Punkt I.5. bleibt davon
unberührt. yesss! wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 3
Monate, vornehmen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Einreihung in einen bestimmten
Rechnungszyklus besteht nicht. Fällige Entgelte sind binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung
zu bezahlen.

 

7. MAHNUNG UND EINBRINGLICHMACHUNG
Bei Zahlungsverzug wird von yesss! eine Mahnung versandt. Hierfür werden Mahnspesen laut der
gegenüber dem Kunden anwendbaren yesss! Entgeltübersicht in Rechnung gestellt, welche sofort
fällig werden. Weiters gelten bei Zahlungsverzug wechselseitig Verzugszinsen in der Höhe von 12 %.
als vereinbart. yesss! behält sich ausdrücklich vor, die Einbringlichmachung von Forderungen nach
erfolgloser Mahnung an Inkassoinstitute bzw. an Rechtsanwälte zu übergeben. Der
in Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden von ihm
verschuldeten Rechtsverfolgung notwendigen, angemessenen und zweckentsprechenden Kosten
(Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife zu ersetzen.

 

8. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, KÜNDIGUNG, SPERRE
Die Dauer und die ordentliche Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses sowie die Sperre des
Dienstangebotes oder von einzelnen Diensten ist, sofern nicht im Einzelnen anders vereinbart, den
unten angeführten dienstespezifischen Bedingungen zu entnehmen. Sollte eine Mindestvertragsdauer
vereinbart sein, so ist der Kunde nicht berechtigt den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer ordentlich zu
kündigen. Beide Vertragspartner sind zur jederzeitigen und fristlosen schriftlichen Beendigung bzw. ist
yesss! vorab auch zur Sperre des gesamten Dienstangebotes oder einzelner Dienste berechtigt, wenn
eine Fortführung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unzumutbar wäre.
Dies ist namentlich der Fall, wenn der Kunde
• bei Anbotslegung falsche Angaben gemacht hat;
• nach erfolgter Mahnung unter Androhung der Sperre des Dienstangebots mit der Bezahlung von
Kommunikationsdienstleistungen mehr als 2 weitere Wochen in Verzug ist;
• die Vorauszahlung gemäß Punkt I.5 nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen erbracht wird;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
• die von yesss! zur Verfügung gestellten Dienste zur Begehung von gerichtlich strafbaren
Handlungen oder zu belästigenden Anrufen verwendet;
• trotz Aufforderung zur Entfernung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist weiterhin ein
störendes oder nicht zugelassenes Endgerät verwendet und hierdurch eine Beeinträchtigung anderer
Nutzer oder eine Gefährdung von Personen verursacht;
• ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet und der Masseverwalter nicht binnen
angemessener Frist in den Vertrag unter Sicherstellung eingetreten ist oder das Insolvenzverfahren
mangels Masse abgewiesen wird. Jedoch stellt eine Konkurseröffnung dann keinen wichtigen
Kündigungsgrund dar, wenn die Vertragsauflösung die Unternehmensfortführung des Kunden
gefährden könnte; jedenfalls liegt ein wichtiger Kündigungsgrund auch dann nicht vor, wenn der
Masseverwalter binnen angemessener Frist in den Vertrag unter Sicherstellung eintritt.
Sollte yesss! aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer, so ist
yesss! berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte bis zum Ablauf der
vereinbarten Mindestvertragsdauer sofort fällig zu stellen und zu verrechnen. Die Aufhebung einer
vom Kunden verschuldeten Sperre kann nach Wegfall des Sperrgrundes durch yesss! oder über
Antrag des Kunden erfolgen und ist kostenpflichtig. Die entsprechende Freischaltgebühr ist der
gegenüber dem Kunden anwendbaren yesss! Entgeltübersicht zu entnehmen. yesss! behält sich das
Recht vor,
bei einer vom Kunden verschuldeten Sperre den entstandenen Aufwand bzw. Schaden vom Kunden
zu fordern. Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum
Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlass, bzw. die Erben für allfällige
ausstehende Forderungen.

 

9. ÜBERPRÜFUNG VON ENTGELTEN, DURCHSCHNITTSPAUSCHALE
Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit einer Rechnung, so kann er schriftlich binnen 3 Monaten ab
Zugang der Rechnung eine Überprüfung der Richtigkeit des vorgeschriebenen Betrages verlangen,
wodurch die Fälligkeit des angezweifelten Rechnungsbetrages aufgeschoben wird. Spätere
Überprüfungsanträge hemmen die Fälligkeit nicht. Wird der Rechungseinspruch nicht binnen 3
Monaten erhoben, ist yesss! im Rahmen des § 99 TKG gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung
zugrundeliegenden Verkehrsdaten zu löschen. Zur Löschungsverpflichtung wird auf Punkt I.13
verwiesen. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Rechnung hingewiesen. yesss! wird bei
fristgerechten Einwendungen eine Überprüfung der Rechnung vornehmen und dem Kunden das
Ergebnis schriftlich mitteilen. War die Rechnung ursprünglich richtig, tritt mit der entsprechenden
Mitteilung an den Kunden die Fälligkeit der Forderung ein. yesss! behält sich das Recht vor, bei
Missbrauch dieser Bestimmung auf der ursprünglichen Fälligkeit zu beharren. Lehnt yesss!
Einwendungen endgültig ab und trifft yesss! innerhalb der nach den Verfahrensrichtlinien der RTR
geltenden Frist (derzeit vier Wochen) nach Einlangen der schriftlichen Einwendungen bei der für die
Verrechnung zuständigen Stelle keine Entscheidung, so kann der Kunde binnen gesetzlicher Frist
(derzeit ein Jahr gemäß AStG und den Verfahrensrichtlinie der RTR, www.rtr.at) ab dem Zeitpunkt des
Einlangens der Einwendungen bei yesss! eine Streitbeilegung gemäß §§ 121 und 122 TKG 2003 in
Anspruch nehmen oder den Rechtsweg beschreiten, andernfalls bestrittene Entgeltforderungen als
anerkannt gelten (rein deklaratorisch). Ungeachtet dieses (rein deklaratorischen) Anerkenntnisses
steht der Rechtsweg jederzeit offen. Hinweis: Innerhalb der gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen
ist yesss! zu Löschung der Verkehrsdaten verpflichtet, dadurch kann sich die Beweislage
verschlechtern. Bei rechtzeitiger Erhebung von Einwendungen kommt es zu einem Aufschub der
Fälligkeit, dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge sofort fällig gestellt. Sofern
sich herausstellt, dass dadurch zu viel eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Kunden samt
gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag rückerstattet. Sollte bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt
werden, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und ist das richtige Entgelt nicht
mehr ermittelbar, ist yesss! berechtigt, für den betreffenden Zeitraum eine Pauschale in Rechnung zu
stellen, die auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden
basiert, sofern yesss! einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann. Auf
Antrag des Kunden hat yesss! für die Dauer des Streitbeilegungsverfahrens jenen Teil des vom
Kunden bereits geleisteten Entgelts zu erstatten, der gem. diesem Absatz nicht fällig gestellt werden
darf. Ein ordnungsgemäß eingeleitetes Überprüfungsverfahren bei yesss! sowie ein
Streitschlichtungsverfahren hemmen den Lauf der Frist einer gerichtlichen Geltendmachung.

 

10. ZUSTELLUNG
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift yesss!
umgehend zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassen dieser Mitteilung gelten Erklärungen als dem
Kunden zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Zustelladresse oder betreffend
Rechnungen und damit zusammenhängende Zahlungserinnerungen an die zuletzt bekannt gegebene
Rechnungsanschrift versandt wurden. Erklärungen an yesss! sind an den Firmensitz, der jeweils auf
den Rechnungen ausgewiesen ist, zu versenden.

 

11. HAFTUNG
yesss! haftet für von Ihr verursachte Schäden gegenüber Verbrauchern gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen und gegenüber Unternehmern – soweit diese nicht Schäden an der Person betreffen –
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Unternehmer gilt: Die Haftung gegenüber Unternehmern ist weiters für höhere Gewalt,
Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Hat der Unternehmer keine geeigneten,
üblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden
ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden ausgenommen Personenschäden ist für jedes
schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen geschädigten Unternehmer mit EUR
1.000,-, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,- beschränkt. Wenn der
Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig.

 

12. TEILNEHMERVERZEICHNIS
Der Kunde hat das Recht, sich in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse eintragen zu lassen.
Alternativ kann er sich für eine Geheimnummer entscheiden. Allgemein zugängliche
Teilnehmerverzeichnisse sind das Telefonbuch, telefonische Auskunftsdienste sowie elektronische
Teilnehmerverzeichnisse. Für folgende Daten erfolgt dabei die Eintragung jedenfalls unentgeltlich:
Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Rufnummer und, sofern der Kunde dies
wünscht, die Berufsbezeichnung. Mit Zustimmung des Kunden können noch zusätzliche
personenbezogene Daten in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.

 

13. DATENSCHUTZ, KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN
Informationen zum Schutz und zur Verwendung von Daten finden sich auf der Homepage
(www.yesss.at) und in der yesss! Datenschutzerklärung.
yesss! ist betreffend Sprachtelefonie Wiederverkäufer von Kommunikationsdienstleistungen
(Sprachtelefoniedienst mittels eines festen Telekommunikationsnetzes), die von Dritten direkt an den
Kunden erbracht werden. Die Verbindungsdaten werden von diesen yesss! zu Verfügung gestellt und
von yesss! ausschließlich zu Verrechnungszwecken verwendet. Verkehrsdaten werden nach
Beendigung der Verbindung, wenn sie nicht für die Verrechnung benötigt werden, unverzüglich
gelöscht oder anonymisiert.

 

14. KOMMUNIKATIONSDIENSTQUALITÄT
Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von yesss! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können
nie vollkommen ausgeschlossen werden. yesss! wird jedoch bemüht sein, solche Ausfälle minimal zu
halten und schnellstmöglich zu beheben. Die Qualität der Dienste wird in ortsüblichem Maß
geschuldet, bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, für darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des
Schadenersatzes siehe Punkt I.11. Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden gegenüber
yesss! geltend zu machen, der Kunde hat bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch
yesss! im notwendigen Maß mitzuwirken. Die angebotenen Dienste werden regelmäßig
teilautomatisert überprüft und gemessen, um Kapazitätsauslastungen oder Überlastungen von
Netzverbindungen zu vermeiden, wobei dieses Verfahren keine Auswirkung auf die aktuelle
Verfügbarkeit und Dienstequalität hat. Weitere Informationen zur Messung und Kontrolle des
Datenverkehrs und Informationen über mögliche Auswirkungen dieser Verfahren auf die zukünftige,
die geschuldete Dienstequalität jedenfalls unberührt lassende Dienstequalität erfahren sie von der
yesss!Serviceline.

 

15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
Der Kunde ist nur mit Zustimmung von yesss! berechtigt, seine Rechte und Pflichten zu übertragen
bzw. zu ändern. Vergünstigungen oder sonstige Vorteile, die einem Kunden gewährt wurden, können
nicht an einen Dritten übertragen oder in bar abgelöst werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen
Tarif wechselt. Tarife können nur dann übertragen werden, sofern diese zum Zeitpunkt der
Übertragung seitens yesss! noch angeboten werden. Die yesss! auferlegten Pflichten können an Dritte
mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt. Die
Einholung einer Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn die Übertragung durch yesss!
ohne schuldbefreiende Wirkung erfolgt.

 

16. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN,
ENTGELTÄNDERUNG
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen nicht individuell
vereinbarter Entgelte werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf
www.yesss.at kundgemacht. Für den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt
eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten
der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den wesentlichen Inhalt der Änderungen in
geeigneter Form (§ 25 Abs. 3 TKG). Der Kunde ist – auch ausweislich der Benachrichtigung – bis zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt, den
Vertrag kostenlos zu kündigen (§25 Abs. 3 TKG 2003). Die Kündigung wird, sofern der Kunde kein
abweichendes Kündigungsdatum angibt, mit Zugang bei yesss! wirksam.

 

17. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG
sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

 

18. NOTRUFNUMMER
Es besteht innerhalb europäischer Telefon-Netze eine einheitliche Notrufnummer, diese lautet 112.
Weiters sind auch Anrufe zu allen österreichischen Notrufnummern (im Sinne des § 18 KEMVerordnung)
kostenfrei möglich.

 

II.) DIENSTESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR INTERNETKUNDEN
1. LEISTUNGSUMFANG
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von entgeltlichen und unentgeltlichen
internetspezifischen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen,
insbesondere von Hard- und Software. Vorübergehende Geräteausfälle im Netzwerk von yesss! sowie
Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen ausgeschlossen werden. yesss! ist jedoch
bemüht, solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben. Vorübergehende
Nichtverfügbarkeit von Diensten oder Verlust von gespeicherten Daten aufgrund technischer
Störfälle stellen daher nicht automatisch eine Einstellung oder Reduktion von Diensten dar. yesss!
kann einen Ausfall eines Servers und einen daraus resultierenden Verlust von gespeicherten Daten
nicht zur Gänze ausschließen. Dessen ungeachtet kann die Verfügbarkeit von Lieferungen und
Leistungen in einem das verkehrsübliche Maß übersteigenden Umfang nicht garantiert werden, die
Bestimmungen über Kommunikationsdienstqualität (Punkt. I. 14) gelten entsprechend. Es ist dem
Kunden nicht gestattet, die zu Verfügung gestellten Internet-Dienstleistungen ohne ausdrückliche
Zustimmung von yesss! an Dritte weiterzuverkaufen oder in sonst einer Weise Dritten
gegen Entgelt zu Verfügung zu stellen.

 

2. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Sounddateien, Animationsdateien, Videodateien, sowie alle
anderen von yesss! zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten unterliegen dem Urheberrecht, und
anderen Immaterialgüterrechten von yesss! oder Dritten. Diese dürfen weder für gewerbliche Zwecke
noch für die Weiterverbreitung kopiert, verändert oder versendet werden. Durch die Nutzung von
yesss! erhält der Kunde eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der
Software und der Dokumentation für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Sonstige
Rechte werden nicht erworben. Der Kunde darf keine Abänderungen, Konfigurationen oder
Modifikationen durchführen, die Lizenz nicht an Dritte übertragen und nur auf einem PC verwenden.
Vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Die
Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. zugänglichen Datenbanken oder
Dienste von Drittanbietern richtet sich nach den von den Drittanbietern gestellten Bedingungen und
Betriebszeiten.

 

3. ZUSTANDEKOMMEN, DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, SPERRE
Das Vertragsverhältnis zwischen yesss! und dem Kunden kommt, sofern im Einzelnen nicht anders
vereinbart, durch die erstmalige Registrierung zustande, sofern eine Freischaltung durch yesss!
binnen 3 Tagen erfolgt. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann
von beiden Seiten, wenn nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
(Eingang der Kündigung beim Empfänger) aufgekündigt werden. Beide Vertragspartner sind weiters
zur jederzeitigen und fristlosen Aufkündigung bzw. ist yesss! unter entsprechender Benachrichtigung
des Kunden zur Sperre des gesamten Dienstangebotes oder einzelner Dienste berechtigt, wenn eine
Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn der Kunde
• die von yesss! zur Verfügung gestellten Dienste zur Begehung von gerichtlich strafbaren
Handlungen oder zu belästigenden Aussendungen (ungebetenes Werben, aggressives Direct Mailing,
Internet Spamming, Broadcasting oder ähnliches) verwendet. yesss! ist bereits bei vorprozessualer
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches durch einen Dritten berechtigt, den Dienst bis zur
endgültigen Klärung zu sperren.
• das Service in einer sonstigen schädigenden Weise (z.B. durch Hacken) nützt oder die Software
weiterverkauft;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
• trotz Aufforderung zur Entfernung weiterhin ein störendes oder nicht zugelassenes technisches
Gerät verwendet und hierdurch eine Beeinträchtigung anderer Nutzer oder eine Gefährdung von
Personen verursacht. Sofern tunlich, wird yesss! dem Kunden die Sperre unter Gewährung einer
angemessenen Nachfrist vorerst androhen.

 

4. EINHALTUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bei Abfrage,
Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte, einzuhalten. Dies gilt
insbesondere für das Telekommunikationsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich
hingewiesen wird auf die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Pornografie-, des
Verbots-, des Medien- und des Urheberrechtsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb, sowie auf die Persönlichkeitsrechte nach Zivil und Strafrecht, wonach die Übermittlung,
Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der
Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige
Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen. Verboten ist insbesondere auch jede
Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet,
oder eine grobe Belästigung anderer Benutzer zur Folge hat oder haben könnte. Der Kunde ist für die
von ihm übermittelten Inhalte verantwortlich. Gleiches gilt wenn der Kunde Informationen oder Daten
zur Verfügung stellt, die durch Dritte abrufbar sind. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei
Erlangung eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (z.B. Namensrecht, Markenrecht
etc.) oder sonstige Schutzrechte anzuerkennen. Im Übrigen unterwirft sich der Kunde hinsichtlich
„illegaler oder schädigender Inhalte“ dem Verhaltensstandard, welchem sich Internet-Nutzer weltweit
freiwillig unterwerfen. Stellt der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung, die durch Dritte
abrufbar sind, ist er Medieninhaber nach dem Mediengesetz und hat ein Impressum zu erstellen,
welches gut sichtbar Namen und Anschrift enthält.

 

4. VERRECHNUNG
Neben einem allfälligen Entgelt laut gegenüber dem Kunden anwendbarer Entgeltübersicht für die
internetspezifischen Dienstleistungen können zusätzlich Telefongebühren anfallen. Die Verrechnung
dieser Telefongebühren erfolgt durch den jeweiligen Telekommunikationsbetreiber zu den jeweils
gültigen Tarifen. Der Abruf von Drittanbieterdiensten kann kostenpflichtig sein. Diese Kosten werden
direkt vom Drittanbieter in Rec
hnung gestellt. Auf Punkt I.3. wird verwiesen.

 

IV. STREITSCHLICHTUNG
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist der Kunde berechtigt, Streit- und
Beschwerdefälle im Zusammenhang mit einem Telekommunikationsdienst gemäß § 122 TKG 2003
binnen der gesetzlichen Frist (derzeit ein Jahr gemäß AStG und den Verfahrensrichtlinien) ab
schriftlicher Beschwerdeerhebung bei der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde (RTR-GmbH,
www.rtr.at) vorzulegen. Das Verfahren vor der Regulierungsbehörde erfolgt gemäß der jeweils
gültigen Richtlinien, die von der Regulierungsbehörde auf der oben angeführten Homepage
veröffentlicht sind.

Stand: 25.05.2018